Online Rezeptbestellung

Bitte beachten Sie, dass wir Rezepte nur dann für Sie ausstellen können, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde. Wurde Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal noch nicht bei uns eingelesen, bringen Sie diese bitte zuerst bei uns vorbei.

In der Regel stellen wir e-Rezepte aus, die Sie AM NÄCHSTEN TAG in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen können.

(Informationen zum e-Rezept finden Sie auf unserer Seite Aktuelles ganz unten).

Rezepte, die NICHT als e-Rezept ausgestellt werden können (z.B. Privatrezepte, Rezepte für Betäubungsmittel, Rezepte für Hilfsmittel, Rezepte für im Ausland versicherte Personen etc.), können Sie AM NÄCHSTEN WERKTAG in unserer Praxis abholen.

Gemeinschaftspraxis-Steffens: Dr. B. Steffens, G. Austen,  E. Probst, Dr. Ph. Steffens, Dr. M. T. Nagel

Jedes Rezept kann bis zu drei verschiedene Medikamente beinhalten, für weitere Medikamente führen Sie eine erneute Rezeptbestellung durch. Bitte beachten Sie, dass wir nur Folgerezepte Ihrer Dauermedikation ausstellen dürfen. Für neue Medikamente ist zunächst ein Arztgespräch notwendig.

Patienteninformation zum Datenschutz.
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Sie können ein Rezept mit Ihren persönlichen Daten bestellen, wir empfehlen Ihnen aber wenn möglich, bei einer Online-Rezeptbestellung Ihre Patientennummer zu benutzen. Ihre Patientennummer erhalten Sie in unserer Praxis. Bitte halten Sie Ihre Patientennummer auch bei telefonischen Rückfragen immer bereit.
Sollten Sie nicht persönlich in der Lage sein, Ihre Rezepte, Überweisungen usw. bei uns abzuholen, möchten wir Sie daran erinnern, den abholenden Personen eine Vollmachtserklärung mitzugeben.
Gerne können Sie hierzu von uns vorgefertigte Formulare herunterladen und verwenden.

Ihr Praxisteam

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